Franz Tremmel
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Verärgert
24. Februar 2015
Die nächtlichen Arbeiten von der Schlosserei Tremmel stören die Nachtruhe. Für alle nächtlichen Arbeiten gelten die Vorgaben des Immissionsschutzrechts. Das bedeutet, dass grundsätzlich die Nachtruhe (von 22.00 - 06.00 Uhr) geschützt ist. Die Nachbarn gehen einer geregelten Arbeit nach. Durch die Störung der Nachtruhe kommt es zu Schlafproblemen, dies kann bis zum Arbeitsverlust führen und zudem gesundheitl. Probleme mit sich bringen.
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