Kernpunkte der Bauproduktenverordnung (BauPVO)
Die Bauproduktenverordnung (BauPVO) ersetzt die frühere Bauproduktenrichtlinie (BPR) und ist seit dem 1. Juli 2013 in Kraft. Sie zielt darauf ab, ein hohes Niveau an Gebäudesicherheit zu gewährleisten und den freien Handel von Bauprodukten im Binnenmarkt zu fördern. Aber was sind die Kernpunkte der BauPVO?
1. Leistungserklärung
Die Hersteller müssen eine Leistungserklärung für ihre Produkte erstellen, die Informationen über die wesentlichen Merkmale und die Leistung des Produkts enthält.
2. CE-Kennzeichnung
Bauprodukte, die den harmonisierten technischen Spezifikationen entsprechen und eine Leistungserklärung haben, müssen mit dem CE-Zeichen versehen werden. Dies zeigt, dass das Produkt den europäischen Normen entspricht.
3. Harmonisierte Normen
Diese Normen legen die Methoden und Kriterien zur Bewertung der Leistung von Bauprodukten fest. Sie werden von europäischen Normungsorganisationen wie CEN (Europäisches Komitee für Normung) und CENELEC (Europäisches Komitee für elektrotechnische Normung) erstellt.
4. Marktüberwachung
Die Mitgliedstaaten müssen sicherstellen, dass die Bauprodukte, die auf dem Markt bereitgestellt werden, den Anforderungen der BauPVO entsprechen. Sie müssen geeignete Maßnahmen ergreifen, um nicht konforme Produkte zu identifizieren und zu entfernen.
Überarbeitung der Normungsmandate
Die Überarbeitung der Normungsmandate ist ein wichtiger Schritt zur Anpassung und Aktualisierung der harmonisierten Normen an die aktuellen Anforderungen und technologischen Entwicklungen.
Warum ist die Überarbeitung der Normungsmandate wichtig?
Die Aktualisierung der technischen Anforderungen
Technologische Fortschritte und neue Erkenntnisse erfordern eine regelmäßige Überprüfung und Anpassung der technischen Anforderungen an Bauprodukte.
Die Berücksichtigung von Nachhaltigkeit und Umweltschutz
Die Normen müssen zunehmend Umweltaspekte und nachhaltige Materialien berücksichtigen, um den Anforderungen an umweltfreundliches Bauen gerecht zu werden.
Die Harmonisierung der Normen
Die Überarbeitung zielt darauf ab, die bestehenden Normen weiter zu harmonisieren, um Hindernisse für den freien Handel zu beseitigen und die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Bauindustrie zu stärken.
Die Klarheit und die Verständlichkeit
Die Normen sollten klar und verständlich formuliert sein, um ihre Anwendung durch Hersteller und andere Beteiligte zu erleichtern.
Die Europäische Kommission arbeitet eng mit den europäischen Normungsorganisationen zusammen, um die Überarbeitung der Normungsmandate voranzutreiben. Dabei werden auch Stakeholder aus der Bauindustrie, den Mitgliedstaaten und anderen relevanten Bereichen konsultiert, um sicherzustellen, dass die überarbeiteten Normen den praktischen Bedürfnissen und Anforderungen entsprechen.
Mandat M/120 und BVM
Das Mandat M/120 wurde erteilt, um harmonisierte Normen für Produkte im Bauwesen zu entwickeln, die eine einheitliche Bewertung und Überprüfung der Leistungsbeständigkeit (BVM - Bewertung und Überprüfung der Leistungsbeständigkeit) ermöglichen. Ziel ist es, sicherzustellen, dass Bauprodukte, die in der EU in Verkehr gebracht werden, den grundlegenden Anforderungen an Sicherheit, Gesundheit und Umwelt entsprechen.
Wichtige Aspekte des Mandats M/120
- Entwicklung harmonisierter Normen: CEN und CENELEC arbeiten an der Entwicklung harmonisierter Normen, die die Anforderungen und Prüfmethoden für verschiedene Bauprodukte festlegen. Diese Normen dienen als Grundlage für die Leistungserklärung und CE-Kennzeichnung.
- Bewertung und Überprüfung der Leistungsbeständigkeit (BVM): Die Normen müssen Verfahren für die Bewertung und Überprüfung der Leistungsbeständigkeit der Bauprodukte enthalten. Dies umfasst Prüfungen, Inspektionen und die Zertifizierung durch benannte Stellen.
- Technische Spezifikationen: Die harmonisierten Normen müssen technische Spezifikationen enthalten, die die wesentlichen Merkmale und Leistungsanforderungen der Bauprodukte beschreiben. Dies stellt sicher, dass die Produkte den Anforderungen der BauPVO entsprechen.
- Konsultation und Zusammenarbeit: Die Entwicklung der Normen erfolgt in enger Zusammenarbeit mit Stakeholdern aus der Bauindustrie, den Mitgliedstaaten und anderen relevanten Bereichen. Dies gewährleistet, dass die Normen praxisnah und umsetzbar sind.
Bewertung und Überprüfung der Leistungsbeständigkeit (BVM)
Die BVM ist ein zentrales Element der Bauproduktenverordnung und umfasst folgende Schritte:
- Werksproduktion: Hersteller müssen ein System zur werkseigenen Produktionskontrolle einrichten, um sicherzustellen, dass die Produkte kontinuierlich die deklarierte Leistung erbringen.
- Typprüfung: Die Produkte müssen einer Typprüfung unterzogen werden, um ihre Leistungsfähigkeit unter bestimmten Bedingungen zu überprüfen.
- Fremdüberwachung: Unabhängige, benannte Stellen führen regelmäßige Inspektionen und Prüfungen durch, um die Konformität der Produkte zu überwachen.
- Zertifizierung: Basierend auf den Prüfungen und Inspektionen stellen die benannten Stellen Zertifikate aus, die die Konformität des Produkts mit den harmonisierten Normen bestätigen.
Fazit: BauPVO für eine sichere Bauzukunft
Die Überarbeitung der Normungsmandate im Rahmen der Bauproduktenverordnung ist ein kontinuierlicher Prozess, der darauf abzielt, die Sicherheit, Qualität und Nachhaltigkeit von Bauprodukten in der EU zu gewährleisten. Dies erfordert die Zusammenarbeit verschiedener Akteure und eine regelmäßige Anpassung an technologische und regulatorische Entwicklungen.
Das Mandat M/120 ist ein wichtiger Baustein zur Harmonisierung und Standardisierung von Bauprodukten in der EU. Durch die Entwicklung harmonisierter Normen und die Etablierung von Verfahren zur Bewertung und Überprüfung der Leistungsbeständigkeit wird sichergestellt, dass Bauprodukte den hohen Anforderungen an Sicherheit, Qualität und Nachhaltigkeit entsprechen. Dies fördert nicht nur den freien Handel innerhalb der EU, sondern auch das Vertrauen der Verbraucher und die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Bauindustrie.
FAQ zum Thema Bauproduktenverordnung (BauPVO): Überarbeitung der Normungsmandate
Wo finde ich weitere Informationen zur BauPVO und den Normungsmandaten?
Weitere Informationen sind auf den Webseiten der Europäischen Kommission, der europäischen Normungsorganisationen (CEN und CENELEC) sowie in den spezifischen Veröffentlichungen und Leitfäden zur BauPVO zu finden.
Wie wirkt sich die Überarbeitung der Normungsmandate auf die Hersteller aus?
Hersteller müssen sicherstellen, dass ihre Produkte den aktualisierten harmonisierten Normen entsprechen. Dies kann Anpassungen in der Produktion, zusätzliche Prüfungen und Zertifizierungen sowie Aktualisierungen der Leistungserklärungen erfordern.
Wer ist an der Überarbeitung der Normungsmandate beteiligt?
Die Überarbeitung erfolgt durch europäische Normungsorganisationen wie CEN und CENELEC in Zusammenarbeit mit der Europäischen Kommission, Mitgliedstaaten, der Bauindustrie und anderen relevanten Stakeholdern.
Wie werden Umwelt- und Nachhaltigkeitsaspekte in die Normungsmandate integriert?
Umwelt- und Nachhaltigkeitsaspekte werden zunehmend in die harmonisierten Normen integriert, indem Anforderungen an die Verwendung umweltfreundlicher Materialien, Energieeffizienz und die Lebenszyklusanalyse von Bauprodukten berücksichtigt werden.
Was sind die wichtigsten Herausforderungen bei der Überarbeitung der Normungsmandate?
Zu den wichtigsten Herausforderungen gehören die Berücksichtigung neuer Technologien und Materialien, die Harmonisierung der Normen über verschiedene Länder hinweg und die Einbindung verschiedener Stakeholder, um praxisnahe und umsetzbare Normen zu entwickeln.
Wie können Architekten und Bauingenieure von den überarbeiteten Normungsmandaten profitieren?
Architekten und Bauingenieure können von den überarbeiteten Normen profitieren, da diese klare und aktuelle Anforderungen an Bauprodukte liefern, die Planungssicherheit erhöhen und helfen, innovative und nachhaltige Bauweisen umzusetzen.